Sehr geehrte Anwender von WinZEIT Profi Version 19.00!
Aufgrund der aktuellen Situation, haben wir für WinZEIT Profi eine Anpassung bezüglich Kurzarbeit durchgeführt und soeben die Version 19.00c veröffentlicht.
Sind Sie von dieser Situation betroffen, können Sie jederzeit über unser Kundenportal support.schweighofer.com diese Version herunterladen und installieren. Anschließend können Sie mit der nachfolgenden Anleitung die nötigen Einstellungen durchführen:
Sollte es aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich sein, für einen definierten Zeitraum auf Kurzarbeit umzustellen, kann dies über Betriebsurlaube umgesetzt werden.
Erstellen Sie dazu im ersten Schritt eine neue Stundenart. Geben Sie hierzu beispielsweise Kurzarbeit als Bezeichnung und KUA als Kürzel an. Wählen Sie als Typ Bezahlte Fehlzeit aus und als Gruppe Sonstige.
Im nächsten Schritt öffnen Sie die Liste der Betriebsurlaube und erstellen hier einen neuen Eintrag. Geben Sie den gewünschten Beginn und das Ende ein und wählen Sie die angelegte Stundenart KUA aus. Beginn und Ende kann hierbei auch über einen längeren Zeitraum wie z. B. zwei Monate erfasst werden.
Soll die Stundenart nicht explizit in die Arbeitszeitmodelle eingefügt werden, aktivieren Sie hier auch noch die Option Stundenart in Berechnung ergänzen.
Nun können Sie die betreffenden Mitarbeiter entweder einzeln oder mit der Schaltfläche Alle aktiven Mitarbeiter einfügen einfügen.
Dadurch erreichen Sie folgendes Ergebnis:
Es wird die Differenz zwischen der verkürzten tatsächlich erfassten Zeit und der regulären Sollarbeitszeit mit der Stundenart für Kurzarbeit „aufgefüllt“.
Dadurch ist einerseits die genaue Dauer der Zeitkürzung ersichtlich und andererseits ändert sich trotz verringerter Produktivstunden der aktuelle Saldo des Zeitguthabens von Mitarbeitern nicht.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Laut Arbeitszeitmodell hat ein Mitarbeiter eine Sollarbeitszeit von 07:30 bis 17:00 Uhr mit einer im Arbeitszeitmodell definierten Mittagspause von 12:00 bis 13:00.
Werden nach Einstellung der oben beschriebenen Schritte für diesen Mitarbeiter beispielsweise Zeiten von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 erfasst, wird die Zeit von 07:30 bis 08:00 und von 16:00 bis 17:00 mit der Stundenart KUA ausgewiesen.
Auf diese Weise ist die Kürzung klar ersichtlich. Die Berechnung der Zeiten funktioniert hier auch für Pausen, welche im Arbeitszeitmodell definiert sind und über die Zeiterfassung nicht extra erfasst werden. Diese Zeiträume werden nicht der Stundenart KUA zugeordnet.
Steht der Zeitraum der Kurzarbeit noch nicht vollständig fest und es wurden Zeitraumabschlüsse, die den angegebenen Zeitraum betreffen bereits abgeschlossen, muss entweder ein neuer Eintrag bei den Betriebsurlauben erstellt werden, oder Sie heben die Abschlüsse zuerst wieder auf und können dann den Zeitraum der bereits erfassten Kurzarbeit anpassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr SCHWEIGHOFER-Team