UNTERNEHMER

Tipps und Tricks zur Prüfung des Registrierkassen-Jahresbelegs

Seit 1. April 2017 müssen Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten.

Neben der Verkettung und Signierung der Einzelumsätze, dienen die Start-, Monats- und Jahresbelege als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Aus diesem Grund werden Jahresbelege ebenfalls signiert und in die Belegkette eingeflochten. Darüber hinaus müssen Jahresbelege wie Startbelege geprüft werden. Die Prüfung muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.

Die Prüfung kann über eine kostenlos vom BMF zur Verfügung gestellte App für Smartphones durchgeführt werden, wir empfehlen jedoch die Prüfung direkt über den UNTERNEHMER durchzuführen, da dies der einfachere Weg ist!

Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Führen Sie also am letzten Geschäftstag im Dezember ganz normal den Kassenplatzabschluss durch. Der Jahresbeleg wird automatisch bei der ersten Eröffnung des Kassenplatzes im Jahr 2020 vom Programm erzeugt und kann somit erst ab diesem Zeitpunkt im neuen Jahr geprüft werden!

Um die Prüfung des Jahresbelegs durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie links oben auf das Programmsymbol um zur Navigatorseite zu gelangen und geben Sie hier im Eingabefeld „Menü durchsuchen“ den Begriff „Datenerfassungsprotokolle“ ein.
  • Klicken Sie mit der Maus auf die eingeblendete Kachel oder bestätigen Sie mit Enter um die Liste zuöffnen.
  • Öffnen Sie nun das Datenerfassungsprotokoll mit einem Doppelklick und wechseln Sie zum Register „Monatsbelege“.

  • Markieren Sie hier den Monatsbeleg für Dezember 2019 und klicken auf den Menüpunkt „Aktionen / Beleg über FinanzOnline prüfen“.Bestätigen Sie das geöffnete Fenster mit der Schaltfläche „Beleg über FinanzOnline prüfen“.
  • Es wird nun ein Ausdruck erstellt, auf dem angeführt ist, ob die Prüfung erfolgreich war.

Sollte die Prüfung nicht erfolgreich sein, unterstützt Sie gerne das SCHWEIGHOFER Support-Team.