Registrierkasse & der Corona-Virus – Was ist zu tun?
Liebe Anwender unserer Registrierkassenlösung!
Im BMF häufen sich Anfragen von UnternehmerInnen, ob bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen außer Betrieb zu nehmen sind.
Das BMF beantwortet diese Anfragen dahingehend, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.