HAUS-MANAGER: Neue Richtwerte ab 1. April 2019

Neue Richtwerte ab 1. April 2019

Am 12. März 2019 wurden im Bundesgesetzblatt Nr. BGBl. II Nr. 70/2019 die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz veröffentlicht:

Richtwerte laut § 5 RichtWG (€ / m² Nutzfläche / Monat)

Preisindex seit 01.04.2017 ab 01.04.2019
Richtwert Burgenland 5,09 5,30
Richtwert Kärnten 6,53 6,80
Richtwert Niederösterreich 5,72 5,96
Richtwert Oberösterreich 6,05 6,29
Richtwert Salzburg 7,71 8,03
Richtwert Steiermark 7,70 8,02
Richtwert Tirol 6,81 7,09
Richtwert Vorarlberg 8,57 8,92
Richtwert Wien 5,58 5,81

Diese Änderung wird ab 1. April 2019 mietrechtlich wirksam und betrifft vor allem Mietverträge im Altbau. Diese können bei entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen frühestens ab 1. Mai 2019 angepasst werden. Achtung: Für eine rechtswirksame Anpassung sind gewisse Formalitäten und Fristen einzuhalten. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.

Im Programm „HAUS-MANAGER“ mit dem Zusatzmodul „VERTRAGSVERWALTUNG inkl. Wertsicherung“ bzw. dem eigenständigen Programm „VERTRAGSVERWALTUNG“ können neben Wertanpassungen auf Basis von bereits vorhandenen Verbraucherpreisindizes (VPI 2015, VPI 2010, VPI 2000, usw.) auch Wertanpassungen nach Richtwerten berechnet werden. Um unseren Kunden die Eingabe der jeweiligen Datensätze in der Software zu vereinfachen, bieten wir eine entsprechende Datei zum Import an. Sollten Sie diese benötigen, wenden Sie sich einfach mittels Supportanfrage – Menüpunkt „Hilfe / Supportanfrage“ im Programm – an unseren Support. Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Datei sowie eine Anleitung für den Import und die Anlage der passenden Wertanpassungen.

Quelle: www.ris.bka.gv.at

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