Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Softwareprodukten der Firma Schweighofer Manager-Software GMBH (SCHWEIGHOFER) durch Sie, den Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin (in weiterer Folge „Lizenznehmer“ genannt), angeführt. Durch Installation der Software auf Ihrem Computersystem erklären Sie sich mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie daher den folgenden Text genau durch.
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die zum Download über das SCHWEIGHOFER Kundenportal oder auf Datenträger aufgezeichnete oder bereitgestellte Computersoftware samt allfälligen Aktualisierungen, die Softwarebeschreibung und Bedienungsanleitung und sonstiges zugehöriges Material (im Folgenden gesamt auch als SOFTWARE bezeichnet). SCHWEIGHOFER macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Softwarebeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. Lizenzgewährung
SCHWEIGHOFER gewährt für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, persönliche (nicht übertragbare) Recht (im Folgenden auch als „LIZENZ“ bezeichnet), die Software auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu verwenden. Wird die Software auf weiteren Computern installiert oder verwendet, sind Sie verpflichtet, die nötige Anzahl an Zusatzlizenzen zu erwerben. Der Einsatz der Software auf Virtualisierungssystemen ist erlaubt. Ein virtueller Rechner wird wie ein physikalisch vorhandener Rechner gewertet, d.h. es muss pro Installation der Software auf einem virtuellen Rechner eine Lizenz vorhanden sein. Bei einer Installation und Verwendung der Software auf einem Server oder Terminalserver muss für jeden weiteren Benutzer bzw. für jedes weitere Gerät, das die Software gleichzeitig verwendet, eine Zusatzlizenz erworben werden.
3. Obligatorische Aktivierung
Die Software enthält technische (Schutz-)Maßnahmen, die eine nicht lizenzierte Verwendung der Software verhindern sollen. Möglicherweise können Sie nach einem bestimmten Zeitraum Ihre Rechte an der Software nur ausüben, wenn Sie Ihre Kopie der Software auf der in der Startsequenz beschriebenen Weise aktivieren. SCHWEIGHOFER verwendet diese Maßnahmen zur Bestätigung, dass Sie eine rechtmäßig lizenzierte Kopie der Software verwenden. Wenn Sie keine lizenzierte Kopie der Software verwenden, sind Sie nicht berechtigt, die Software oder zukünftige Softwareupdates zu installieren. SCHWEIGHOFER erfasst bei diesem Vorgang keine persönlichen Informationen von Ihrem Gerät.
4. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von SCHWEIGHOFER das zur Software gehörige schriftliche Material einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen,
b) die Software oder sonstige (schriftliche) Unterlagen abzuändern, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, die Software über einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
5. Inhaberschaft von Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb der Software nur Eigentum auf die Download-Datei bzw. am körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist und die Einräumung eines Nutzungsrechts. Ein Erwerb an sonstigen Rechten an der Software ist damit nicht verbunden. Sie erwerben und erhalten somit ein schlichtes und auf die Vertragsdauer zeitlich beschränktes Werknutzungsrecht. SCHWEIGHOFER behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Weiterentwicklungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
6. Vervielfältigung
Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Es ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie ausschließlich für Sicherheitszwecke und nicht zur Verwendung an weiteren Rechnern erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von SCHWEIGHOFER anzubringen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software und auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in der ursprünglichen oder abgeänderten Form mit einer anderen Software zu mischen oder in anderer Software in eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen. Jeder Verstoß wird von SCHWEIGHOFER – auch strafrechtlich – verfolgt.
7. Übertragung des Benutzerrechtes/Eigentumsvorbehalt
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur ausnahmsweise und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von SCHWEIGHOFER und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages übertragen werden. Verschenken, Verleihen oder Vermieten der Software ist ausdrücklich untersagt.
Die Ware/Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen im Eigentum der Firma SCHWEIGHOFER.
8. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung dieser Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn eine Bedingung dieses Vertrages verletzt wird, insbesondere, wenn das vereinbarte (Nutzungs-) Entgelt nicht bezahlt wird. Bei Beendigung des Benutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Originaldatenträger, sowie alle Kopien der Software, sowie das schriftliche Material zu vernichten. Der Lizenzvertrag erlischt außerdem, wenn der Softwarepreis nicht innerhalb von 60 Tagen ab Kaufdatum vollständig entrichtet wird. Ebenfalls erlischt das Nutzungsrecht im Falle einer zeitlich begrenzten Lizenz mit dem durch das im Lizenzschlüssel vorgegebenen Ablaufdatum. Mit Beendigung des Vertrages ist der VERTRAGSPARTNER nicht mehr berechtigt, die Software in welcher Form auch immer zu nutzen und/oder Aktualisierungen bzw. Support zu beziehen. Im Fall der Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund und daraus resultierender sofortiger Beendigung des Nutzungsrechts bleibt der Anspruch von SCHWEIGHOFER auf Bezahlung offener Forderungen aufrecht.
9. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
Der VERTRAGSPARTNER haftet für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die SCHWEIGHOFER durch eine Verletzung dieses Vertrages und der für SCHWEIGHOFER sondergesetzlich geschützten Rechte (vor allem Urheberrechte) entstehen.
10. Produktänderung, Festlegung einer Gebühr und Updateservice
SCHWEIGHOFER ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Aktualisierungen der Software zu erstellen.
SCHWEIGHOFER ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die den ordnungsgemäßen Erwerb der Software nicht nachgewiesen oder die Updategebühr nicht bezahlt haben oder mit Zahlungen welcher Art auch immer an SCHWEIGHOFER im Rückstand sind.
Werden aufgrund von neuen gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund neuer technologischer Anforderungen, die insbesondere unterjährig oder mit kurzer Vorlaufzeit in Kraft treten, umfangreiche Neuentwicklungen in (Teil-) Bereichen der Software notwendig, um den (gesetzeskonformen) Betrieb der Software aufrecht zu halten, so sind die dafür zu leistenden Aufwendungen im Updateservice nicht enthalten. Es ist dafür eine gesonderte Gebühr zu entrichten. SCHWEIGHOFER wird die Höhe dieser Gebühr an den tatsächlich angefallenen Entwicklungskosten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kundenanzahl der von der Änderung betroffenen Software angemessen festlegen.
Die Kündigung des Updateservices ist nach Erhalt des Jahresupdates zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist (1 Monat vor Vertragsende bis zum 30.11.) mittels eingeschriebenen Briefs möglich. Eine Rückgabe eines bereits erhaltenen Updates ist ausgeschlossen.
SCHWEIGHOFER ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die mit „veralteten“ Betriebssystemen arbeiten. Falls ein Update eine neuere Version eines Betriebssystems oder eine neuere Hardware erfordert, hat der Lizenznehmer selbst für die Aufrüstung seiner Hardware / EDV zu sorgen. Wird die Kündigung des Updateservice seitens SCHWEIGHOFER wahrgenommen, so erfolgt die Kündigung ebenfalls schriftlich und es erlischt auch in diesem Fall die Verpflichtung zur Aktualisierung der Software gegenüber dem Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt der Kündigung.
11. Gewährleistung und Haftung
SCHWEIGHOFER gewährleistet dem VERTRAGSPARTNER, dass zum Zeitpunkt der Übergabe zum Download bereitgestellte Computersoftware oder der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter üblichen, normalen Betriebsbedingungen fehlerfrei ist. SCHWEIGHOFER übernimmt keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten oder auf der verwendeten Hardware installierten Softwareprodukten zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt ausschließlich der Erwerber. Generell haftet SCHWEIGHOFER nur für krass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgenommen bei Personenschäden. Die Höhe eines etwaigen Schadenersatzes ist gegenüber Unternehmern mit der Höhe des Softwarepreises limitiert. SCHWEIGHOFER haftet nicht für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust, Vermögenseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten (Mangel-) Folgeschaden. Ein behaupteter Mangel im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Lizenznehmer, ebenso wie ein allfälliges Verschulden, in jedem Fall nachzuweisen.
12. Einwilligungserklärung/Datenschutz
Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine Einwilligung und stimmt ausdrücklich zu, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Unternehmenszugehörigkeit, Beruf, allenfalls Firmenbuchnummer, Ansprechperson und Vertretungsbefugnisse, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer und sonstige zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des VERTRAGSPARTNERS notwendigen weiteren personenbezogenen Daten, zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotserstellung, Bearbeitung von Anfragen) und der Vertragserfüllung sowie der laufenden weiteren Betreuung des VERTRAGSPARTNERS, zum Zweck der Bewerbung von SCHWEIGHOFERProdukten und Leistungen (Unterbreitung von Angeboten, Zusendungen von Werbung, Newsletter) in welcher Form auch immer strukturiert und/oder automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der VERTRAGSPARTNER ist einverstanden, dass ihm Mitteilungen von SCHWEIGHOFER, auch in elektronischer Form, beispielsweise als E-Mail zum Zweck der Vertragsanbahnung und zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden.
Alle erteilten Einwilligungen bzw. Zustimmungen können einzeln und zur Gänze jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich an SCHWEIGHOFER unter Verwendung der E-Mail-Adresse datenschutz@schweighofer.com kostenfrei widerrufen werden.
Ergänzende Hinweise
(Personenbezogene) Daten werden von SCHWEIGHOFER nur zu den beschriebenen Zwecken verarbeitet, gespeichert und verwendet. Es besteht keine Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder erfolgt über Wunsch des VERTRAGSPARTNERS. Alle (personenbezogenen) Daten werden von SCHWEIGHOFER jedenfalls für die Dauer der allgemeinen Aufbewahrungspflicht (BAO, UGB: 7 Jahre) gespeichert. Sofern personenbezogene Daten darüber hinaus zum Zwecke der Ausübung und/oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder eine längere Aufbewahrung der Daten (gesetzlich angeordnet oder erforderlich) sind, erfolgt die Speicherung der Daten für die Dauer der allgemeinen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen von 30 Jahren.
Es besteht die Möglichkeit und das Recht, jederzeit zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von SCHWEIGHOFER gespeichert wurden, Kopien dieser Daten zu erhalten, die personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu ergänzen oder zu löschen (insofern diese falsch erfasst oder nicht rechtskonform verarbeitet wurden), die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzuschränken (insofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist), unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für die Verarbeitung zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen.
13. SCHWEIGHOFER CLOUD
Für die Nutzung der Schweighofer Cloud-Dienste über den SCHWEIGHOFER CLOUD-Server existieren erweiterte Lizenzbedingungen, die dem Vertragsabschluss beigelegt sind und bei dessen Unterzeichnung ebenfalls wirksam werden. Diese können unter https://www.schweighofer.com/agb abgerufen werden.
14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ried im Innkreis.
Ist der VERTRAGSPARTNER Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des VERTRAGSPARTNERS liegt.
Falls Sie Fragen zum Lizenzvertrag haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an:
SCHWEIGHOFER Manager-Software GMBH, AT-4911 Tumeltsham, Hannesgrub Nord 30
oder alternativ an manager.software@schweighofer.com
Für DEUTSCHLAND gilt:
Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist in Deutschland für Verträge mit Unternehmern Erfüllungsort und Gerichtsstand D-94032 Passau.
Falls Sie Fragen zum Lizenzvertrag haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an:
SCHWEIGHOFER Manager-Software GMBH, D-94152 Neuhaus, Mittich 6
oder alternativ an manager.software@schweighofer.com
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende
Bedingungen für den Support und für Wartungsverträge
Wir gewähren jedem Kunden bis zu einem Monat kostenlosen telefonischen Support nach dem Neukauf eines Softwareproduktes, jedoch nicht bei Kauf eines Updates. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist der Support kostenpflichtig.
Wartungsvertrag
Es steht ihnen frei, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Für Software aus dem Bereich Lohnverrechnung und andere auf dem Bestellschein angeführte Software ist der Abschluss eines Wartungsvertrages jedoch obligatorisch. Der Wartungsvertrag enthält die telefonische Hotline und ein jährliches Update auf die neueste Produktversion. Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages (durch Annahme des Angebots oder mittels ausgefüllten Bestellscheins) sind Sie als Kunde zur Inanspruchnahme der Hotline berechtigt, sofern Sie das entsprechende Handbuch vor Ihrer Anfrage sorgfältig studiert bzw. die ONLINE-Hilfe konsultiert haben. Von den Leistungen unserer Hotline ausdrücklich ausgeschlossen sind Beratungen und Auskünfte zu allgemeinen fachspezifischen oder steuerlichen Themen sowie zu Fragen technischer Art, die im Zusammenhang mit Hardwarefunktionalitäten stehen. Für die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Sicherung eines Servers bzw. der Serversoftware (Microsoft® SQL® Server oder Microsoft® IIS) ist ausschließlich der Kunde zuständig.
Bei Problemen, die nicht sofort telefonisch gelöst werden können, verrechnen wir zusätzlich den Zeitaufwand. Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie in Supportfällen nur in Ausnahmefällen zurückrufen können. Kann das Problem nicht sofort gelöst werden, wird die Lösung per E-Mail zugesandt. Zu den Leistungen der Hotline bekommen Sie als Wartungsvertrags-Kunde zusätzlich:
- Einmal im Jahr (ab dem 2. Kalenderjahr) die neueste Version der Software
- Notwendige kleinere Updates bei gesetzlichen Änderungen oder technischen Neuerungen ohne Mehrpreis
- Informationen über Neuheiten aus unserem Softwareangebot
- Informationen zu Produktänderungen per E-Mail
Zusätzlich gilt bei Abschluss eines Wartungsvertrages: Vertragsbeginn ist sofort. Vertragsdauer ist jeweils mindestens ein Kalenderjahr. Die Verträge verlängern sich automatisch für ein weiteres Kalenderjahr. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich, somit zum 31.12. Die Kündigung hat mindestens 1 Monat (bis 30.11.) vor Vertragsende mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen.
Falls für das Folgejahr Zusatzlizenzen nicht mehr benötigt werden, muss die Kündigung ebenso schriftlich unter Einhaltung der oben genannten Frist bekannt gegeben werden. Die Monatsentgelte werden immer im Vorhinein für ein Kalenderjahr vorgeschrieben. Bei Vertragsbeginn während des Jahres werden nur die restlichen Monate bis zum Jahresende in Rechnung gestellt, bei Vertragsbeginn beginnend ab Oktober, November oder Dezember bis zum Jahresende des darauffolgenden Jahres. Wird der Wartungsvertrag gleichzeitig bei Produktkauf abgeschlossen, wird eine Monatsgebühr abgezogen.
Ohne Wartungsvertrag
Die Software enthält technische (Schutz-)Maßnahmen, die eine nicht lizenzierte Verwendung der Software verhindern sollen. Möglicherweise können Sie nach einem bestimmten Zeitraum Ihre Rechte an der Software nur ausüben, wenn Sie Ihre Kopie der Software auf der in der Startsequenz beschriebenen Weise aktivieren. SCHWEIGHOFER verwendet diese Maßnahmen zur Bestätigung, dass Sie eine rechtmäßig lizenzierte Kopie der Software verwenden. Wenn Sie keine lizenzierte Kopie der Software verwenden, sind Sie nicht berechtigt, die Software oder zukünftige Softwareupdates zu installieren. SCHWEIGHOFER erfasst bei diesem Vorgang keine persönlichen Informationen von Ihrem Gerät.
Unterstützung älterer Programmversionen
Aufgrund der ständigen Veränderungen in technischen und fachlichen Belangen können wir nur Unterstützung für Programmversionen anbieten, die nicht älter als drei Jahre ab dem Veröffentlichungsdatum sind.
Support nach tatsächlichem Aufwand
Wenn Sie telefonischen Support in Anspruch nehmen und keinen Wartungsvertrag abgeschlossen haben und auch keine Supportpunkte gekauft haben, stellen wir den Zeitaufwand mit € 144,- pro Stunde in Rechnung. Kürzeste Zeiteinheit ist 15 Minuten. 1 Anruf kostet daher mindestens € 36,- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei längerer Dauer rechnen wir minutengenau ab. Die Zeit läuft erst ab dem Erreichen des Supportmitarbeiters. Für auftragsbezogenen Support (z.B. Gestaltung von Ausdrucken) beträgt der Stundensatz € 105,- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preisanpassung
Da die Technik immer komplexer wird und sich der Umfang der Softwareprodukte ständig erweitert, behält SCHWEIGHOFER sich das Recht vor, die Wartungsgebühren bei Bedarf anzupassen. Die Anpassung erfolgt dabei wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria. Sollte der Verbraucherpreisindex 2020 nicht mehr veröffentlicht werden, tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle. Berechnungsgrundlage bildet der für das vorangegangene Jahr verlautbarte Indexwert für Verbraucherpreise für ein ganzes Jahr. Die Anpassung erfolgt im Regelfall jährlich (kaufmännisch gerundet). Das Recht auf eine Vertragsänderung bleibt davon unberührt. Sollte die Anpassung der Wartungsvertragsgebühren ausnahmsweise höher als der zu ermittelnde Wertsicherungsbeitrag ausfallen, räumen wir dem Kunden das Recht ein, die Abnahme des Jahresupdates zurückzuweisen. Der Wartungsvertrag gilt damit automatisch per sofort als gekündigt. Bis dahin bereits bezogene Leistungen werden dann nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Individuelle Schulungen
Installation vor Ort inklusive Schulungen durch uns oder einen unserer Partner können (telefonisch oder schriftlich) vereinbart werden. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung wird verrechnet: Kostenpauschale: € 950,- (Einschulungsdauer: maximal 5 Stunden; Fahrtkosten sind in diesem Preis alle inkludiert), Preis pro weiterer Stunde: € 105,-. Es besteht auch die Möglichkeit einer kürzeren Einschulung (Preis pro Stunde: € 105,- zuzüglich Fahrtspesen und Kilometergeld). Es besteht die Möglichkeit einer Schulung über das Internet nach Terminvereinbarung: Preis pro Std. € 105,- Voraussetzung dafür ist Breitbandinternet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM FERNABSATZGESCHÄFT
Erwerb der Software über Online-Bestellung oder elektronische Medien
Für alle im Fernabsatz abgeschlossenen Verträge gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgende Bestimmungen:
Vertragsabschluss:
Die Absendung einer Online-Bestellung durch den Käufer stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn SCHWEIGHOFER die Annahme der Bestellung bestätigt oder die bestellte Ware an den Kunden ausliefert.
Preise, Liefer- und Versandbedingungen:
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise verstehen sich in EURO exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfallende Liefer- und Versandkosten sind nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Die Bezahlung durch den Käufer kann per Nachnahme oder Vorauszahlung auf das Bankkonto von SCHWEIGHOFER erfolgen.
Widerrufsrecht von Konsumenten bei Fernabsatzverträgen:
Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel wie in §5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben zustande kommt, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer.
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Produkte:
- Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind und
- Kaufverträge über Software, sofern die gelieferten Sachen aktiviert wurden.
Widerrufsfolgen:
Im Fall des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen Zug um Zug zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigen kann. Es gilt nach § 5g Abs 2 KSchG als vereinbart, dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte der bestellten Ware/Sache entspricht.
Bereits erbrachte und (endgültig) nicht dem Widerruf unterliegende Dienstleistungen (Installation und Lizenzvergabe von Software etc.) vermindern den zur Rückerstattung an den Käufer gelangenden Kaufpreis bzw. werden dem Kunden bei Annahmeverweigerung in Rechnung gestellt. Der VERTRAGSPARTNER nimmt zur Kenntnis, dass bei Installation und Inbetriebnahme einer Demo-Version das (Online) Abrufen eines Lizenz-Schlüssels zum Erhalt einer Vollversion als Genehmigung der Ware bzw. der Software gilt.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende
ERWEITERTE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE SCHWEIGHOFER CLOUD
Präambel
Zur Nutzung der SCHWEIGHOFER CLOUD-Dienste über den SCHWEIGHOFER CLOUD-Server ist ein Nutzungsvertrag zwischen SCHWEIGHOFER Manager-Software GmbH (SCHWEIGHOFER) und dem Cloud-Anwender abzuschließen.
Zusätzlich zu diesem Nutzungsvertrag gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Software.
1) Begriffsbestimmung
1.1) SCHWEIGHOFER CLOUD
Der SCHWEIGHOFER CLOUD-Service wird in der Form von Software as a Service (kurz SaaS) zur Verfügung gestellt und bedeutet das Bereitstellen von Software als eine Dienstleistung. Er ermöglicht die Nutzung der vom Kunden lizenzierten Software über eine Internet-Verbindung in der mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Cloud.
Der Cloud-Anwender erlangt Zugriff auf den Cloud-Service, indem er im Cloud-Portal ein Teil-Programm für die Benutzeroberfläche herunterlädt und ausführt. Eine lokale und vollständige Installation der Software auf dem PC des Cloud-Anwenders ist nicht erforderlich und aufgrund dieses Vertrages auch nicht erlaubt.
Der Cloud-Service-Provider ist der Dienstleister, der die technische Umgebung (den Cloud-Server) zum Betrieb der Schweighofer Cloud-Services zur Verfügung stellt und wartet. Diese Aufgabe übernimmt SCHWEIGHOFER bzw. der beauftragte IT-Dienstleister.
Der Cloud-Server ist ein beim Cloud-Service-Provider aufgestellter Computer, der den Cloud-Betrieb über das Internet ermöglicht. Auf diesen Cloud-Servern werden die Daten gespeichert, sowie ein Anwendungsdienst installiert, auf welchem die Cloud-Anwender auf die Daten am Cloud-Server zugreifen können. Ein Web-Portal kann ebenfalls auf dem Cloud-Server betrieben werden, wenn die dafür notwendige Funktionalität in der Software verfügbar ist und diese auch erworben wurde.
Der Cloud-Anwender ist der LIZENZNEHMER im Sinne der Lizenzbestimmungen.
Der LIZENZGEBER für die Nutzung der Software in der Cloud ist SCHWEIGHOFER.
Der Cloud-Arbeitsplatz ist jenes Gerät, von dem aus der Cloud-Service verwendet wird.
1.2) SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Published App
Der SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Published App-Service wird in der Form von Software as a Service (kurz SaaS) zur Verfügung gestellt und bedeutet das Bereitstellen von Software als eine Dienstleistung. Er ermöglicht die Nutzung der vom Kunden lizenzierten Software über eine Internet-Verbindung in der mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Cloud.
Der Cloud-Anwender erlangt Zugriff auf den Cloud-Service, indem er im Cloud-Portal ein Teil-Programm für die Benutzeroberfläche herunterlädt und ausführt. Eine lokale und vollständige Installation der Software auf dem PC des Cloud-Anwenders ist nicht erforderlich und aufgrund dieses Vertrages auch nicht erlaubt.
Der Cloud-Service-Provider ist der Dienstleister, der die technische Umgebung (den Cloud-Server) zum Betrieb der SCHWEIGHOFER CLOUD-Services zur Verfügung stellt und wartet. Diese Aufgabe übernimmt SCHWEIGHOFER bzw. der beauftragte IT-Dienstleister.
Der Cloud-Server ist ein beim Cloud-Service-Provider aufgestellter Computer, der den Cloud-Betrieb über das Internet ermöglicht. Auf diesen Cloud-Servern werden die Daten gespeichert, sowie ein Anwendungsdienst installiert, auf welchem die Cloud-Anwender auf die Daten am Cloud-Server zugreifen können. Ein Web-Portal kann ebenfalls auf dem Cloud-Server betrieben werden, wenn die dafür notwendige Funktionalität in der Software verfügbar ist und diese auch erworben wurde.
Der Cloud-Anwender ist der LIZENZNEHMER im Sinne der Lizenzbestimmungen.
Der LIZENZGEBER für die Nutzung der Software in der Cloud ist SCHWEIGHOFER.
Der Cloud-Arbeitsplatz ist jenes Gerät, von dem aus der Cloud-Service verwendet wird.
1.3) SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Desktop
Der SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Desktop-Service wird in der Form von Software as a Service (kurz SaaS) zur Verfügung gestellt und bedeutet das Bereitstellen von Software als eine Dienstleistung. Er ermöglicht die Nutzung der vom Kunden lizenzierten Software über eine Internet-Verbindung in der mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Cloud.
Auf dem SCHWEIGHOFER CLOUD-Server werden die gewählten SCHWEIGHOFER Softwareprodukte vorinstalliert und mittels Zugangssoftware und Cloud-Technologien dem Cloud-Anwender als Lizenznehmer zur Verfügung gestellt. Eine lokale und vollständige Installation der Software auf dem PC des Cloud-Anwenders ist nicht erforderlich und aufgrund dieses Vertrages auch nicht erlaubt. Der SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Desktop-Service ist zudem eine rein auf SCHWEIGHOFER-Produkte ausgerichtete Plattform, die Installation von Softwareprodukten anderer Hersteller ist daher nicht erlaubt.
Der Cloud-Service-Provider ist der Dienstleister, der die technische Umgebung (den Cloud-Server) zum Betrieb der SCHWEIGHOFER CLOUD-Services zur Verfügung stellt und wartet. Diese Aufgabe übernimmt SCHWEIGHOFER bzw. der beauftragte IT-Dienstleister.
Der Cloud-Server ist ein beim Cloud-Service-Provider aufgestellter Computer, der den Cloud-Betrieb über das Internet ermöglicht. Auf diesen Cloud-Servern werden die Daten gespeichert, sowie ein Anwendungsdienst installiert, auf welchem die Cloud-Anwender auf die Daten am Cloud-Server zugreifen können. Ein Web-Portal kann ebenfalls auf dem Cloud-Server betrieben werden, wenn die dafür notwendige Funktionalität in der Software verfügbar ist und diese auch erworben wurde.
Der Cloud-Anwender ist der LIZENZNEHMER im Sinne der Lizenzbestimmungen.
Der LIZENZGEBER für die Nutzung der Software in der Cloud ist SCHWEIGHOFER.
Der Cloud-Arbeitsplatz ist jenes Gerät, von dem aus der Cloud-Service verwendet wird.
2) Vertragsgegenstand
2.1) Cloud-Dienst
Der Cloud-Dienst läuft unter nachfolgenden Bedingungen bei einem vom Lizenzgeber gewählten IT-Dienstleister, bei welchem die Software betrieben und für den Lizenznehmer zugänglich gemacht wird. SCHWEIGHOFER stellt sicher, dass folgende Rahmenbedingungen bei der Auswahl des IT-Dienstleisters als Cloud-Betreiber gewährleistet sind:
- Datenhaltung ausschließlich in Österreich
- Wartung der Cloud-Infrastruktur
- Unterstützende Systembetreuung durch IT-Dienstleister
- Nutzung hochperformanter Rechner- und SAN Systeme
- Datenhaltung in Rechenzentren nach dem aktuellen Stand der Technik
- Synchrone Spiegelung aller Daten auf zwei Standorten des IT-Dienstleisters
- Überwachung der Infrastruktur am Cloud-Server durch den IT-Dienstleister
2.2) Software
Zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software in der Cloud folgende Rahmenbedingungen:
- Die Nutzung der Software ist nur für die Dauer des jeweiligen Nutzungsvertrags gültig. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils geltenden Produktbeschreibung und den erworbenen Lizenzen laut Nutzungsvertrag.
- Für die Kontrolle der Anzahl der erworbenen Lizenzen für den Cloud-Service wird das Concurrent-User Prinzip zur Anwendung gebracht, das heißt, es sind so viele gleichzeitige Zugriffe erlaubt wie Lizenzen vorhanden sind. Die Anzahl der dabei eingesetzten Geräte ist dabei nicht relevant.
- Es werden laufend technisch notwendige und gesetzliche Neuerungen zur Software bereitgestellt.
- Für die Teilnahme am SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Desktop-Service ist der Erwerb von zumindest eines SCHWEIGHOFER-Produktes als Cloud-Variante Voraussetzung. Sollte der Cloud-Anwender bereits früher oder gleichzeitig mit dem Erwerb einer Cloud-Variante SCHWEIGHOFER-Produkte in der On-Premise Variante (Installation der Software und Datenhaltung beim Lizenznehmer auf dessen PC) erwerben oder bereits verwenden, so können diese On-Premise-Produkte mit den zugrundeliegenden Datenbanken ebenfalls auf den SCHWEIGHOFER BIZCLOUD Desktop-Service migriert werden.
- Kunden der SCHWEIGHOFER-Cloud sind zur Inanspruchnahme der Hotline berechtigt, sofern Sie das entsprechende (PDF-) Handbuch vor ihrer Anfrage sorgfältig studiert bzw. die ONLINE-Hilfe konsultiert haben. Von den Leistungen der Hotline ausdrücklich ausgeschlossen sind Beratungen und Auskünfte zu allgemeinen fachspezifischen oder steuerlichen Themen sowie zu Fragen technischer Art, die im Zusammenhang mit Hardwarefunktionalitäten stehen.
- Die Benutzerdokumentation wird in deutscher Sprache bereitgestellt. SCHWEIGHOFER stellt die Benutzerdokumentation in elektronischer Form bereit. Eine Bereitstellung der Benutzerdokumentation in Papierform ist nicht vorgesehen.
2.3) Verfügbarkeit
Der Lizenznehmer hat für eine dem Stand der Technik entsprechende Internetverbindung zu sorgen. Die Erreichbarkeit des Cloud-Dienstes vom Cloud-Arbeitsplatz über diese Internetverbindung muss vom Lizenznehmer sichergestellt werden.
Es wird eine grundsätzlich durchgehende Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes ermöglicht. Während der Zeiten von 9:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 werden keine planbare Wartungsarbeiten durchgeführt. Außerhalb dieser Zeiten sind Unterbrechungen möglich.
Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass SCHWEIGHOFER keinerlei Einfluss darauf hat, dass über das Internet übertragene Daten von Dritten zur Kenntnis genommen werden können, welche Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet möglich sind, welche konkreten Leitungswege Daten vom Cloud-Server aus nehmen und ob von anderen Anbietern betriebene Lösungswege, Server und Router jederzeit betriebsbereit sind.
2.4) Sicherung der Daten
Die tägliche Sicherung der Daten ist inkludiert und erfolgt automatisch. Die Sicherung wird für die Dauer von 10 Tagen aufbewahrt und anschließend durch neuere Sicherungen ersetzt.
Eine Rücksicherung eines Datenbestandes ist möglich und wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
2.5) Sicherheit
SCHWEIGHOFER und der Cloud-Service-Provider nutzen die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor dem Zugriff Dritter durch verschlüsselte Übertragung der eingegebenen Daten sowie die Anwendung von anerkannten Sicherheitsstandards. Der Lizenznehmer erkennt dennoch an, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.
2.6) Zurverfügungstellen der Daten nach Vertragsende
Nach Ablauf des Vertrages werden die Daten in Form einer Datenbanksicherung als Download zur Verfügung gestellt. Diese Datenbanksicherung kann innerhalb von 30 Tagen heruntergeladen werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Datenbank sowie die Sicherung am Cloud-Server gelöscht. Zugriff auf die Daten, welche in der Datenbank enthalten sind, kann durch die entsprechende Software des Lizenzgebers erlangt werden. Diese kann vom Lizenzgeber gegen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kaufpreis der Software erworben werden.
3) Entgelt und Zahlungsbedingungen
3.1) Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich elektronisch und wird im Voraus verrechnet. Für die Übermittlung der Rechnung ist eine gültige Email-Adresse anzugeben, an welche die Rechnung übermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt jährlich, quartalsweise oder monatlich.
Als einzige mögliche Zahlungsmodalität ist eine SEPA-Lastschrift zulässig.
3.2) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich SCHWEIGHOFER vor, den Zugang zu sperren bzw. zu begrenzen. Diese Sperre sowie deren Aufhebung ist kostenpflichtig und wird mit dem jeweils gültigen Stundensatz eines Entwicklers berechnet.
Sollte einem Zahlungsverzug eine Vertragsauflösung folgen, gelten die Bedingungen zur Kündigung (siehe Punkt 5.3).
3.3) Anpassung der Entgelte
Als Grundlage für das Entgelt gilt die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige Preisliste.
SCHWEIGHOFER behält sich vor, die Entgelte aufgrund des Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria anzupassen. Läuft dieser Index aus, so tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle. Die Anpassung kann maximal einmal jährlich erfolgen.
4) Geheimhaltung und Datenschutz
Zwischen SCHWEIGHOFER und dem IT-Dienstleister wurde eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser wird festgelegt, dass Daten des Lizenznehmers auf dem Cloud-Server zur Bereitstellung über den Cloud-Dienst gespeichert werden, vom IT-Dienstleister nicht weitergegeben oder eingesehen werden dürfen.
Darüber hinaus ist es möglich, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit SCHWEIGHOFER abzuschließen, welche das Bereitstellen der gespeicherten Daten für Supportzwecke regelt. Diese Vereinbarung kann per Mail an datenschutz@schweighofer.com angefordert werden.
5) Vertragsdauer
5.1) Beginn und Verrechnung des Vertrages
Wird der Auftrag vor dem 16. eines Monats erteilt, so gilt dieser Monat als Startmonat. Ansonsten wird mit der Verrechnung im nächsten Monat gestartet.
Der Vertrag beginnt mit dem Zahlungseingang bei SCHWEIGHOFER. Der Kunde erhält alle relevanten Informationen zu seinem Vertrag per E-Mail.
5.2) Mindestvertragsdauer
Es gilt eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten. Der Ausgangspunkt dieser 18 Monate ist immer der Beginn jenes Monats, in welchem der Vertrag abgeschlossen wurde.
5.3) Kündigung des Vertrags
Der Lizenznehmer kann den Cloud-Dienst bzw. Funktionen des Cloud-Dienstes zum Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 15 Tagen kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Quartal. SCHWEIGHOFER behält sich vor, den Vertrag ihrerseits zu jedem Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 15 Tagen zu kündigen.
Der Lizenznehmer hat nach Ablauf der Kündigungsfrist kein Recht mehr die Software zu nutzen, kann jedoch die Software in der On-Premise Variante (Installation der Software und Datenhaltung beim Lizenznehmer auf dessen PC) zum am Vertragsende gültigen Listenpreis erwerben. Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass aufbewahrungspflichtige Daten rechtzeitig exportiert werden (siehe Punkt 2.6).
6) Bestimmungen des Nutzungsvertrages
6.1) Obligatorischer Nutzungsvertrag
Diese Anlage enthält zusätzliche bzw. teilweise auch abweichende Bestimmungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. zu den Bedingungen für den Support und für Wartungsverträge von SCHWEIGHOFER.
6.2) Im Zusammenhang mit einer Cloud-Nutzung angepasste Vertragspunkte des Nutzungsvertrages
Die Lieferung der Software erfolgt ausschließlich elektronisch.
Auskünfte und Beratung technischer Art zur Cloud-Nutzung sind in der laufenden Cloud-Nutzungsgebühr nicht umfasst.
6.3) Aktualisierung
Durch die Zahlung der Rechnung erkennt der Kunde die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für die SCHWEIGHOFER CLOUD bzw. SCHWEIGHOFER BIZCLOUD an.
Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 12.06.2024.